Prüfsachverständiger für Brandschutz

 

Herr Marco Kittner-Meier wurde am 02.12.2014 durch die Bayerische Architektenkammer gemäß §§ 16 ff. PrüfVBau als


Prüfsachverständiger für Brandschutz


anerkannt.


Prüfsachverständige für Brandschutz prüfen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Brandschutznachweise unter Beachtung der Leistungsfähigkeit der Feuerwehr.

Sie haben hierfür die örtliche Feuerwehr an der Prüfung zu beteiligen und deren Anforderungen zu würdigen.

Im weiteren Bauverlauf überwachen sie stichprobenhaft die ordnungsgemäße Bauausführung.


Prüfsachverständige für Brandschutz sind dazu verpflichtet, ihre Tätigkeit unparteiisch auszuüben und sind dafür im Rahmen der ihnen obliegenden Pflichten unabhängig und nicht an Weisungen des Auftraggebers gebunden.

Das System der Übertragung von Prüfaufgaben der Bauaufsichtsbehörde an Prüfsachverständige dient der Vereinfachung, Erleichterung und Beschleunigung des Baugenehmigungsverfahrens und zur Entlastung der Bauaufsichtsbehörden.

 

Die Anerkennung gilt gleichwertig in anderen Bundesländern, wie zum Beispiel in

 

  • Hessen - Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 19 HPPVO)
  • Rheinland-Pfalz - Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 14 PrüfSBrVO)
  • Saarland - Prüfsachverständiger für Brandschutz (§ 14 PPVO)
  • Nordrhein-Westfalen - Prüfingenieur für Brandschutz (§ 28 BauPrüfVO)